
Ablöse eines Fruchtgenussrechts ist steuerfrei!
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Die finanziellen Lasten für Pflegebedürftige und ihrer Angehörigen wurden durch die Abschaffung des Pflegeregresses seit 01.01.2018 zwar deutlich gemildert.
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Die finanziellen Lasten für Pflegebedürftige und ihrer Angehörigen wurden durch die Abschaffung des Pflegeregresses seit 01.01.2018 zwar deutlich gemildert.
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Darf eine Mutter ihrem Sohn testamentarisch vorschreiben, welche Religion seine zukünftige Ehefrau haben soll oder handelt es sich hierbei um eine unzulässige letztwillige Diskriminierung?
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Mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt BGBl I Nr 12/2019 ist die Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG) 2018 am 16. Jänner 2019 in Kraft getreten.
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Trauerfälle sind nicht nur emotional und organisatorisch, sondern auch finanziell belastend.
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Das Verbot des Pflegeregresses wurde bereits eingehend beleuchtet und gilt mit gewissen Ausnahmen mittlerweile weitestgehend als geklärt (siehe dazu die Blogs vom 10., 17. und 24.11.2017, 20.04., 13. und 27.07., 14.09., 12.10., 23.11. und 14.12.2018).
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Sind Klauseln, die eine Vererbung von Gesellschaftsanteilen nur an männliche Personen vorsehen, gültig und dürfen Gesellschaftsverträge ohne sachliche Rechtfertigung Frauen benachteiligen?
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Der Verwaltungsgerichtshof scheint mit seinem Beschluss vom 08.08.2018, Ra 2018/10/0076, nun endgültig einen Schlussstrich gezogen zu haben unter die für alle Betroffenen äußerst belastende Unsicherheit zur Frage, ob vom Verbot des Pflegeregresses auch jene Kosten umfasst sind, die vor dem 01.01.2018 angefallen sind.
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Der Vorbehalt eines Wohnungsgebrauchsrechts zählt zu den gebräuchlichsten Instrumentarien jeder professionellen Übergabeplanung.
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Die richtungsweisenden Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs vom 30.04.2018, 1 Ob 62/18a, und des Verwaltungsgerichtshofs vom 08.08.2018, Ra 2018/10/0076, wurden bereits in den Blogs vom 13.07. und 14.09.2018 behandelt.
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Bereits in seiner Entscheidung vom 30.01.2018 zu GZ 2 Ob 224/17f hat der Oberste Gerichtshof angedeutet, dass so genannte „Altverbindlichkeiten“ gegenüber Sozialhilferechtsträgern vom „Verbot des Pflegeregresses“ nach § 330a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetztes (ASVG) ebenfalls mitumfasst sein könnten (siehe dazu den Blog vom 20.04.2018).